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Grenzen der Befugnisse bei einer Glücksspielkontrolle (Fischerlehner, BFGjournal 5/2017, S. 191)

Artikelrundschau Mai 2017 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/532ÖStZ 2017, 349 Heft 13 v. 10.7.2017

Sinn und Zweck einer Kontrolle nach dem GSpG sei, einen Sachverhalt festzustellen, der die Beurteilung ermöglicht, ob die Bestimmungen des GSpG eingehalten werden. Diese Bestimmung erlaube den Einsatz unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Eine Entscheidung des BFG stecke die Grenzen der behördlichen Befugnisse ab und zeige auf, welche Maßnahmen verhältnismäßig seien.

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