Bei dem im Start-up-Bereich verbreiteten Begriff "Work for Equity" handle es sich
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um die Gewährung von Gesellschaftsanteilen gegen (Arbeits-)Leistung von Gesellschaftern. Haupttreiber der nicht unumstrittenen Konstruktion seien fehlendes Kapital seitens der Gründer sowie der Bindungsgedanke von Schlüsselmitarbeitern und Beratern an die Gesellschaft. Im Lichte des GmbH-Gesetzes würden aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen zahlreiche Fragen aufgeworfen.