Das RÄG 2014 habe wesentliche Änderungen in der Ermittlung und den Ansatzwahlrechten gebracht. Nicht nur die bilanzielle Darstellung sei betroffen, sondern auch die Anhangangaben, welche nach Größenklassen zu differenzieren seien. Die AFRAC-Stellungnahme Nr 30 zum Thema "Latente Steuern im Jahresabschluss" widme sich ua diesem Thema.