Zur Entbürokratisierung und Deregulierung seien unter der Ägide der Bundesminister für Finanzen sowie für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien im Rahmen einer Arbeitsgruppe zentrale Projekte definiert worden. Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 sei ein erstes Paket zur Umsetzung dieser Vorhaben beschlossen worden. Für die Neugründung von Einzelunternehmen und von Einpersonen-GmbHs werde eine vereinfachte elektronische Gründung ab 2018 ermöglicht.