Infolge des RÄG 2014 habe durch die Aufhebung des § 205 UGB eine Umgliederung der unversteuerten Rücklagen in die Gewinnrücklagen und ggf in die Rückstellung für latente Steuern zu erfolgen. Im Beitrag stellen die Autoren dar, vor welche Herausforderungen die Praxis durch die diesbezüglichen Übergangsbestimmungen des UGB und EStG gestellt werde.