Einige Steuerbefreiungsbestimmungen seien an die Bedingung geknüpft, dass sie einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern gewährt werden müssten. Insb "Führungskräfte" seien bislang nicht als Gruppe anerkannt worden, zumal diese betriebsbezogen definiert worden sei. Ein rezentes Erkenntnis des VwGH habe Bewegung in diese Rechtsauffassung gebracht und könnte es ermöglichen, die praktische Anwendung der an die Gruppe anknüpfenden Bestimmung flexibler zu gestalten.