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"Obiter dictum" des VwGH: Fehlender Zwang und freies Wahlrecht sind schädlich für Drittelbegünstigung (Geiger, BFGjournal 4/2017, S. 143)

Artikelrundschau April 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/478ÖStZ 2017, 313 Heft 12 v. 7.7.2017

Der VwGH habe die Gelegenheit ergriffen und auf schnellem Wege eine Aussage

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zur Qualifizierung von Pensionsabfindungen iSd § 124b Z 53 EStG 1988 gemacht. In einer wohlüberlegten Klarstellung habe er im Zurückweisungsbeschluss festgehalten, dass Grundvoraussetzung für die Drittelbegünstigung ein Zwang zur Inanspruchnahme der Pensionsabfindung und die fehlende freie Wahlmöglichkeit zwischen gleichrangig eingeräumten Ansprüchen sind.

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