Aufwendungen für den Deutschkurs einer aus Thailand stammenden Ehefrau seien angesichts der drohenden Ausweisung als agB abzugsfähig. Betreffend die Zwangläufigkeit und Freiwilligkeit im familiären Bereich habe der VwGH bspw die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung oder eine Adoption als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Es bleibe abzuwarten, ob und wie der VwGH die gesellschafts- und familienpolitische Komponente in diesem Fall entscheiden werde.