Die Hauptwohnsitzbefreiung sei in der Regel auf eine Wohnung oder ein Eigenheim begrenzt. Erstrecke sich ein Hauptwohnsitz einer Familie in besonderen Fällen über zwei benachbarte Wohnungen, könne die Hauptwohnsitzbefreiung für beide Wohnungen greifen, wenn tatsächlich zwei Eigentumswohnungen im selben Haus von einer Familie mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt werden.