Seit vielen Jahren beschäftige die Gerichte und die Literatur jener Fall, in dem eine Gesellschaft eine Immobilie errichtet und dann an ihren Gesellschafter vermietet. Die Auswirkungen auf Körperschaft-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer seien strittig und würden von der Finanzverwaltung unterschiedlich behandelt. Nach diversen Entscheidungen des VwGH seien einige Fragen klar zu beantworten, Detailfragen seien jedoch noch offen.