Durch das StRefG 2015/2016 wurde § 20 Abs 2 EStG überarbeitet. Nunmehr sei es bei Anwendung der Regelbesteuerungsoption möglich, allfällige Werbungskosten, die iZm Grundstücksveräußerungen stehen, steuerlich zu verwerten. Der Autor gibt einen Überblick über die Neuregelung und behandelt die Problematik der zeitlichen Erfassung von Werbungskosten im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen.