Vor dem VwGH war strittig, ob die Kosten einer Due-Diligence-Prüfung iZm einem Beteiligungserwerb sofort abzugsfähiger Teil der Anschaffungskosten sind. Fallen Aufwendungen an und handelt es sich nicht lediglich um eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten Erwerbsentscheidung, sei von auf die Beteiligung zu aktivierenden Anschaffungskosten auszugehen. Planerische Handlungen, die lediglich die Entscheidungsfindung unterstützen, dienen noch nicht dem Erwerb und zählen nicht zu den Anschaffungs(neben)kosten.