Trotz Bedenken zahlreicher Interessenvertretungen habe der Gesetzgeber die Sachbezüge für die Nutzung von Kraftfahrzeugen einmal mit dem 1. AbgÄG 2014 und ein weiteres Mal mit dem StRefG 2015/2016 angehoben ohne die Angemessenheitsgrenze für Pkw anzupassen. Die Autorin unternimmt eine rechtliche Einordnung dieser Vorgehensweise sowie der daraus resultierenden Rechtslage. Es liege eine nicht rechtfertigbare Ungleichbehandlung vor, weil ein und demselben Pkw unterschiedliche Anschaffungskosten unterstellt werden.