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Der Begriff "steuerverfangen" und die Abgrenzung von Alt- und Neuvermögen in der Immobilienertragsteuer (Brightwell, SWK 10/2017, S. 546)

Artikelrundschau April 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/469ÖStZ 2017, 313 Heft 12 v. 7.7.2017

Zum 1. 4. 2017 feiert die mit dem 1. StabG 2012 eingeführte ImmoESt ihr fünfjähriges Bestehen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die ImmoESt wurden vom VfGH jedoch nicht geteilt. Bis zum AbgÄG 2015 sei nicht klar gewesen, was als Altvermögen und Neuvermögen einzuordnen sei bzw was vom Begriff "steuerverfangen" umfasst werde. Nunmehr habe der Gesetzgeber diese Frage beantwortet. Der Autor verschafft einen Einblick in die komplexe Thematik.

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