Zum 1. 4. 2017 feiert die mit dem 1. StabG 2012 eingeführte ImmoESt ihr fünfjähriges Bestehen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die ImmoESt wurden vom VfGH jedoch nicht geteilt. Bis zum AbgÄG 2015 sei nicht klar gewesen, was als Altvermögen und Neuvermögen einzuordnen sei bzw was vom Begriff "steuerverfangen" umfasst werde. Nunmehr habe der Gesetzgeber diese Frage beantwortet. Der Autor verschafft einen Einblick in die komplexe Thematik.