Die §§ 4a bis 4c EStG räumen unter bestimmten Voraussetzungen die Abzugsfähigkeit verschiedener Kategorien von Spenden ein. Die Abzugsfähigkeit ist jeweils gedeckelt, wobei die einzelnen Deckel de lege lata nur unter Berücksichtigung der zuvor festzustellenden Absetzbeträge der jeweils anderen beiden Kategorien zu ermitteln sind. Die einander nicht berücksichtigenden Höchstgrenzen würden bei präziser Interpretation zu einem Spendenabzugsbemessungsgrundlagenkarussell führen. Die Autoren schlagen daher eine Anpassung des Gesetzestextes vor.