Wird ein Wohnsitz in Ö begründet und der Mittelpunkt der Lebensinteressen" im Ausland beibehalten, verneine das BMF die Zulässigkeit von Zuzugsbegünstigungen. Beiser analysiert die gesetzliche Deckung dieser Ansicht. Auf der Suche nach einer systematisch und teleologisch konsistenten Lösung nach dem Sachlichkeitsgebot, kommt er zum Schluss, dass bei Begründung eines berufsbedingten Zweitwohnsitzes in Ö ein Zuzug auch dann vorliege, wenn der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" im Ausland bleibe.