Lang habe bereits vor 10 Jahren in einem Aufsatz über die Schumacker-Rechtsprechung deren Ende angekündigt. Jedes weitere Urteil, das sich an dieser Rechtsprechungslinie orientiere, würde unweigerlich in eine "ausweglose Sackgasse" führen. Ausgehend von der erst kürzlich entschiedenen Rs X, C-283/15 4 geht der Autor der Frage nach, ob der Gerichtshof hierdurch eine Wende seiner Rechtsprechung einleitet oder vielmehr die bestehende "böse" Tat ausweitet.