Zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken sehe die Anti-BEPS-RL ua eine Hinzurechnungsbesteuerung vor. Eine solche Zurechnung von Einkünften sei ein Novum im österreichischen Ertragsteuerrecht. Auch wenn die Umsetzung in nationales Recht abzuwarten bleibe, gibt der Autor einen Überblick über die Bestimmungen der Richtlinie und zeigt das Verhältnis zu bestehenden nationalen Vorschriften auf.