Mit dem ErbRÄG 2015 wurde ua das Pflegevermächtnis eingeführt. Seither gebühre nahen Angehörigen, welche den Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod gepflegt haben, ein gesetzliches Vermächtnis. Der Autor klärt steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Pflegevermächtnis und der Pflege durch nahe Angehörige.