In der Grundsatzentscheidung zum VbVG habe der VfGH ausgeführt, dass es im Verantwortungsbereich des Verbandes liege, Entscheidungsträger auszuwählen, die für ein gesetzmäßiges Verhalten des Verbandes sorgen. Dies enthalte auch den Auftrag, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die nicht nur die Auswahl geeigneter Organe, sondern auch deren laufende Kontrolle und Überwachung sicherstellen. Eine Tax Risk Protection solle helfen, abgabenrechtliche Pflichtverletzungen zu vermeiden und auch den "Beweis liefern", dass mit der gehörigen Sorgfalt gehandelt worden ist.