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Beschränkte KSt-Pflicht der privaten Grundstücksveräußerung von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Körperschaften (Schwaiger, BFGjournal 10/2016, S. 342)

Artikelrundschau Oktober 2016 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/931ÖStZ 2016, 704 Heft 24 v. 29.12.2016

Seit 1. 4. 2012 besteuert Österreich die Veräußerung privater Grundstücke umfassend. Davon betroffen seien auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR) und gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften, bei denen solche Verkäufe oft die beschränkte KSt-Pflicht der 2. Art auslösen. Das BFG habe nun entschieden, dass über diese Sphäre mit einem eigenen Veranlagungsbescheid abzusprechen sei und dabei der Freibetrag für begünstigte Zwecke nicht zustehe.

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