Das Einlagenrückzahlungsregime wurde mit dem StRefG 2015/2016 und dem AbgÄG 2015 grundlegend neustrukturiert. Betroffene Körperschaften seien fortan verpflichtet, neben dem Einlagenstand auch den Stand der Innenfinanzierung im Wege eines Evidenzkontos zu dokumentieren. Die Autoren gehen der Frage nach, wie sich Ergebnisabführungsverträge auf die Evidenzkontostände auswirken.