Dem EuGH werden vom VwGH zwei Zweifelsfragen bei Dreieckgeschäften im Gemeinschaftsgebiet betr Maßgeblichkeit der Ansässigkeit des Erwerbers und der fristgerechten zusammenfassenden Meldung zur Vorabentscheidung vorgelegt (zur Voraussetzung für die Fiktion der Besteuerung des Erwerbers in Österreich und zur Sanierbarkeit missglückter Dreiecksgeschäfte aus BMF-Sicht vgl ÖStZ 2015/940 und ÖStZ 2016/163):