Ziel der nach mehrmonatigem Begutachtungsverfahren (zum Verordnungsentwurf siehe Kerschner/Schmidjell-Dommes in ÖStZ 2016/592) jetzt finalisierten Durchführungsverordnung zum VPDG ist es, das gesetzlich festgelegte Master File sowie Local File näher zu determinieren. Die VPDG-DV, BGBl II 2016/419 vom 21. 12. 2016, ist auf eine zu erstellende Dokumentation anzuwenden, die sich auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. 1. 2016 bezieht.