Mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl I 2015/116 idF BGBl I 2016/77, wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten als auch im Verhältnis zu Drittstaaten (zur Liste der Teilnehmerstaaten ab 2017 siehe ÖStZ 2016/881) geregelt. Die neuen GMSR stellen gemeinsam mit den Quellen der OECD zum "Common Reporting Standard", insb dem "CRS-Kommentar", einen Auslegungsbehelf zum GMSG dar. Richtlinie des BMF 12. 12. 2016, BMF-010221/0820-VI/8/2016.