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Der Anspruch subsidiär Schutzberechtigter auf Familienbeihilfe im Lichte des Gleichheitssatzes (Leitner, SWK 25/2016, S. 1096)

Artikelrundschau September - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/876ÖStZ 2016, 648 Heft 22 v. 22.11.2016

Subsidiär Schutzberechtigte hätten gegenüber Asylberechtigten und sonstigen Drittstaatsangehörigen nur unter erschwerten Voraussetzungen Zugang zur Familienbeihilfe. Das in jüngsten Entscheidungen des BFG bestätigte Erfordernis der Erwerbstätigkeit könne dabei, va hinsichtlich arbeitsunfähiger Personen, verfassungsrechtlichen Vorgaben widersprechen.

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