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Kein Fahrtkostenabzug für Universitätslektoren? (Karlovsky, SWK 25/2016, S. 1089)

Artikelrundschau September - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/875ÖStZ 2016, 648 Heft 22 v. 22.11.2016

Bezüge von Vortragenden an Universitäten, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines vorgegebenen Studienplans ausüben, sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit dieser Zuordnung werde zugleich der Anwendungsbereich des § 16 Abs 1 Z 6 EStG eröffnet, der die Abpauschalierung der Fahrtaufwendungen zur Folge hat. In der Entscheidungspraxis des UFS bzw des BFG habe sich gezeigt, dass diese Regelungen keine sachgerechten Lösungen bieten.

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