Unter dem Titel der Missbrauchsbekämpfung habe das BMF die Inanspruchnahme der KESt-Befreiung an eine Reihe von Formalvorgaben geknüpft. Seit dem EStR-Wartungserlass 2015 verlange die Finanzverwaltung für jede Ausschüttung die rechtzeitige Übermittlung des ausgefüllten ZS-EUMT-Formulars als Ansässigkeits-
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