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Kleines Vereinsfest - erstmalige gesetzliche Definition durch EU-AbgÄG 2016 (Hammerl, RdW 2016/475, S. 642)

Artikelrundschau September - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/863ÖStZ 2016, 646 Heft 22 v. 22.11.2016

Durch das EU-AbgÄG 2016 sei das kleine Vereinsfest erstmalig in der BAO gesetzlich ausdrücklich geregelt worden. Durch § 45 Abs 1a BAO sollten die in den letzten Jahren mit zunehmender Intensität aufgetretenen Fragestellungen und Probleme hinsichtlich der Abgrenzung von kleinem und großem Vereinsfest einer Lösung zugeführt werden.

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