Mit dem AbgÄG 2015 seien neben der steuerlichen Behandlung der Überführung von Wirtschaftsgütern und Verlegung von (Teil-)Betrieben bzw Betriebsstätten auch die korrespondierenden Regelungen im UmgrStG novelliert worden. Die Autoren stellen die Veränderungen und Auswirkungen anhand des Beispiels einer internationalen Einbringung dar.