Krebs sei eine existenzielle, potenziell lebensbedrohliche Ausnahmesituation. Auch lediglich begleitend zu den eigentlichen Behandlungen hinzutretende Therapien seien somit unzweifelhaft medizinisch indiziert. Dies treffe grundsätzlich auch bei alternativen Methoden eines in Ö nicht zur Heilbehandlung befugten Heilpraktikers zu.