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Alternative Krebstherapie als außergewöhnliche Belastung (Renner, RdW 2016/434, S. 573)

Artikelrundschau August 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/781ÖStZ 2016, 582 Heft 20 v. 20.10.2016

Krebs sei eine existenzielle, potenziell lebensbedrohliche Ausnahmesituation. Auch lediglich begleitend zu den eigentlichen Behandlungen hinzutretende Therapien seien somit unzweifelhaft medizinisch indiziert. Dies treffe grundsätzlich auch bei alternativen Methoden eines in Ö nicht zur Heilbehandlung befugten Heilpraktikers zu.

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