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Umsatzsteuerliche Einstufung von Generalsanierungen - Wann gilt eine Generalsanierung als "Neuerrichtung"? (Pilz, RFG 2016/24, S. 133)

Artikelrundschau August - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/756ÖStZ 2016, 547 Heft 19 v. 3.10.2016

Bei umfassenden Gebäudesanierungen stelle sich die Frage, ob diese als Neuerrichtung zu beurteilen seien und es dadurch zum Ausschluss von der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mietern komme. Der Beitrag beleuchtet die Abgrenzungskriterien, die auch bereits im Begutachtungsentwurf des Salzburger Steuerdialogs 2016 dargestellt wurden.

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