Bei umfassenden Gebäudesanierungen stelle sich die Frage, ob diese als Neuerrichtung zu beurteilen seien und es dadurch zum Ausschluss von der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mietern komme. Der Beitrag beleuchtet die Abgrenzungskriterien, die auch bereits im Begutachtungsentwurf des Salzburger Steuerdialogs 2016 dargestellt wurden.