Zahlungen des Unternehmers an Ehegatten und andere nahestehende Personen, insb an Kinder, für die von ihnen an das Unternehmen erbrachten Dienst- und Werkleistungen würden, soweit überhaupt, nur bei Einhaltung sehr restriktiver Bedingungen, die unter Fremden vielfach nicht üblich seien, anerkannt. Gegen diese, auf der Judikatur des VwGH beruhende Praxis der Finanzbehörden seien bisher vor allem Bedenken im Hinblick darauf vorgebracht worden, dass die diesbezügliche frühere dt Rsp, die ebenso restriktiv wie die österr gewesen sei, bei im Wesentlichen vergleichbarer Rechtslage in letzter Zeit aufgegeben worden sei. In der aktuellen Fassung der EStR werde die restriktive Auslegung jedoch beibehalten.