Nach derzeitiger Rechtslage gelte das ORF-Programmentgelt, das im Rahmen der GIS-Gebühren erhoben wird, als umsatzsteuerpflichtig. Im Urteil vom 22. 6. 2016, C-11/15 , Českì rozhlas, mache der EuGH deutlich, dass nur dann ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliege, wenn zwischen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und dem Schuldner dieser Gebühr ein Rechtsverhältnis besteht und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der öffentlichen Rundfunkdienstleistung und der Gebühr gegeben ist. Beides treffe auf das ORF-Programmentgelt nicht zu.