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Honorarnoten von Gerichtssachverständigen und Vorsteuerabzug (Gaedke/Huber-Wurzinger, SWK 22/2016, S. 970)

Artikelrundschau August - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/751ÖStZ 2016, 547 Heft 19 v. 3.10.2016

Der Vorsteuerabzug aus den Honorarnoten von Gerichtssachverständigen für erbrachte Gutachtensleistungen sei bislang daran gescheitert, dass als Leistungsempfänger derjenige angesehen werde, wer die Leistung ausbedungen hat. Der VwGH habe mit Erk vom 23. 12. 2015, 2012/13/0122, nun das Tor zum Vorsteuerabzug geöffnet.

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