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BFG: Verlust ist bei betrieblichen Fremdwährungskrediten zu halbieren (Marschner, SWK 16/2016, S. 769)

Artikelrundschau Juni 2016Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/649ÖStZ 2016, 452 Heft 15 und 16 v. 25.8.2016

Rz 804 EStR subsumiere realisierte Kursgewinne bzw Kursverluste aus Fremdwährungskrediten unter die Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen von Kapitalanlagen. Das BFG sei kürzlich dieser Rechtsmeinung gefolgt. Daraus folge, dass ein Verlust (zB durch einen sprunghaften Kursanstieg des CHF) nur zur Hälfte (ab 2016 zu 55 %) gegen den Betriebsgewinn gerechnet werden dürfe. Diese Entscheidung sei kritisch zu hinterfragen.

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