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Steuerliche Bilanzberichtigung zur Berücksichtigung von Betriebsprüfungs- und GPLA-Ergebnissen (Prodinger/Hacksteiner, SWK 18/2016, S. 830)

Artikelrundschau Juni 2016Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/648ÖStZ 2016, 452 Heft 15 und 16 v. 25.8.2016

Fehlerhafte Bilanzen seien uU unternehmensrechtlich, jedenfalls aber steuerlich zu berichtigen. Fraglich sei, wann zB Ergebnisse aus einer GPLA zu berücksichtigen seien. Die Finanzverwaltung habe entgegen der Literatur eine Berücksichtigung im Jahre des Ursprungs verneint. Das BFG habe die Berichtigung der Bilanz vertreten.

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