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Sachverständiger, Beförderung von Gerichtspersonal keine gewerbliche Personenbeförderung

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2016/587ÖStZ 2016, 386 Heft 14 v. 22.7.2016

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b

VwGH 10. 3. 2016, 2013/15/0196

Befördert ein Sachverständiger für das Kfz-Wesen (mit der Spezialisierung auf Verkehrsunfälle und Unfallanalysen) im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit mit seinem Pkw auch das Gerichtspersonal, liegt keine gewerbliche Personenbeförderung iSd § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG vor, sodass dieser Ausnahmetatbestand vom Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Pkw nicht erfüllt ist.

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