Im Erkenntnis vom 22. Mai 2013, 2009/13/0031 hat der VwGH entschieden, dass der abkommensrechtliche Arbeitgeber für Zwecke der 183-Tage-Regel jene Person ist, die den Arbeitslohn wirtschaftlich trägt. Dieser Beitrag untersucht die Folgen der Entscheidung für die gewerbliche und konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, auch vor dem Hintergrund der im OECD-Kommentar 2010 genannten Arbeitgebermerkmale und der BFH-Rechtsprechung. Zudem wird auf das Betriebsstättenrisiko für den Arbeitgeber eingegangen.