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Berufsfortbildungsmaßnahmen, Steuerbefreiung nach Unionsrecht

JudikaturÖStZ 2014/187ÖStZ 2014, 120 Heft 5 v. 14.3.2014

UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 11 lit a

VwGH 21. 11. 2013, 2011/15/0109

Die (unechte) Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines Therapiezentrums, das Aus- und Fortbildungen für Angehörige von Gesundheitsberufen anbietet, ergibt sich bereits unmittelbar aus den unionsrechtlichen Bestimmungen des Art 132 der MwStSystRL iVm Art 14 der VO (EG) 1777/2005 bzw Art 44 der NachfolgeVO (EU) 282/2011. Durch diese VO-Bestimmungen wird ein Mindestumfang der Befreiungsbestimmung des Art 132 Abs 1 lit i MwStSystRL verbindlich festgelegt. Die dort genannten "Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Erkenntnisse dient", ist damit (unbeschadet der Regelung des Art 133 der RL) in jedem Fall von der Befreiungsbestimmung erfasst, unabhängig davon, ob eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG vorliegt (vgl Ruppe/Achatz, UStG4, § 6 Tz 310).

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