Die tägliche Beratungspraxis zeigt, dass die sachgerechte Aufteilung des Gesamtgewinns zwischen dem Stammhaus und der Betriebsstätte nach wie vor zu den schwierigsten und umstrittensten Kapiteln des internationalen Steuerrechts zählt. Der nachfolgende Beitrag behandelt bezogen auf den Fall der Vertreterbetriebsstätte die Gewinnabgrenzung anhand des 2-Stufen-Modells sowie gängige Methoden der Gewinnzuweisung.