(S. Lang, RdW 2012/722, S. 690)
Modernisierungsmaßnahmen würden auf den ersten Blick oftmals zu einer Verbesserung eines Wirtschaftsguts führen, bei der Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand jedoch oft Zweifelsfälle aufzeigen. Nach Ansicht der Autorin liege diese Grenze bei einer Funktionsänderung.