(Fellner, ÖStZ 2012/981, S. 535)
Aufgrund der Aufhebung der Abs 1 und 1a des § 26 GGG hat das BMJ einen Begutachtungsentwurf vorgelegt, der ein außerordentliches mediales Echo ausgelöst hat. Trotz der ständigen Rechtsprechung des VfGH, wonach die Einheitswerte nicht in der Lage sind, die aktuellen Grundstückswerte abzubilden, habe es der Gesetzgeber wiederum unterlassen, eine realistische Bewertung von Grundbesitz in einem vereinfachten Verfahren einzuführen.