(Peyerl, SWK 33/2012, S. 1401)
Im Vorjahr hat der VfGH die Bewertungsvorschrift für die Eintragungsgebühr als verfassungswidrig aufgehoben. Künftig soll grundsätzlich der gemeine Wert maßgeblich sein. Bei Übertragungen innerhalb der Familie und bei Unternehmen wird aber weiterhin auf den dreifachen Einheitswert abgestellt. Die verfassungsrechtlichen Probleme würden durch die Neuregelung nicht gelöst.