Der Verfassungsgerichtshof hat in der unendlichen Geschichte der völlig veralteten Einheitswerte des Grundvermögens ein neues Kapitel aufgeschlagen. Diesmal geht es um die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
Der Verfassungsgerichtshof hat in der unendlichen Geschichte der völlig veralteten Einheitswerte des Grundvermögens ein neues Kapitel aufgeschlagen. Diesmal geht es um die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.