In Wien kommt es mit der Übersiedlung der Wiener Finanzämter ins Finanzzentrum Wien Mitte zu einer Konzentration der gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben durch Einrichtung von Sonderzuständigkeiten in zwei Finanzämtern. Die mit der Durchführung von GPLAs betrauten Organe der Finanzämter Wien 1/23 und Wien 12/13/14 Purkersdorf können diese Tätigkeit einschließlich der Auswahl der zu prüfenden Fälle für jedes Finanzamt mit Sitz in Wien ausüben, sowie mit diesen Prüfungen zusammenhängende Bescheide erlassen. BGBl II 2012/508, ausgegeben am 27. 12. 2012.