Aufgrund des Erkenntnisses des VwGH vom 21. 12. 2010, 2009/15/0046, hat die Finanzverwaltung die einkommensteuerliche Behandlung von Fruchtgenussrechten in den EStR grundlegend neu geregelt. Der folgende Beitrag analysiert die Steuerpflicht des Entgelts für die Ablöse oder Veräußerung eines Fruchtgenussrechts, und zwar auf Basis der aktuellen Rechtslage nach dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 und dem Abgabenänderungsgesetz 2012.