(Wiesner/Schwarzinger, SWK 27/2012, S. 1147)
Die Autoren besprechen aktuelle Umgründungsfälle in Frage und Antwort. Diesmal zum Zusammenschluss zu einer Mitunternehmerschaft bei Mitübertragung eines im Betriebsvermögen befindlichen Grundstücks. Werde ein Kapitalkontenzusammenschluss mit Gewinn- oder Liquidationsvorab vereinbart, sei beim Betriebsgrundstück zwischen dem Gebäude ("normal" steuerhängig) und dem Grund und Boden zu unterscheiden.