(Hörtnagl-Seidner, RdW 2012/598, S. 552)
§ 9 Abs 6 Z 6 KStG idF des 1. StabG 2012 beschränkt die Verrechnung ausländischer Verluste. Die neu eingeführte Deckelung der ausländischen Verluste soll eine doppelte Verlustverwertung im In- und Ausland verhindern. Die Autorin untersucht die Unionsrechtskonformität des geänderten § 9 Abs 6 Z 6 KStG insbesondere bei Vorliegen endgültiger ausländischer Verluste.