(Stefaner/Marschner, SWK 25/2012, S. 1071)
Das AbgÄG 2012 soll ua im UmgrStG eine wesentliche Änderung zur Ausschüttungsfiktion bei Umwandlungen bringen. Da die neue Ausschüttungsfiktion auf das steuerlich eingezahlte Kapital iSd § 4 Abs 12 EStG abstellt, sind auch flankierende Maßnahmen bei der Regelung des Evidenzkontos vorgesehen. Die Autoren analysieren die neuen Regeln.